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Spitzentanz…

…war der größte Wunsch meiner Tochter. Lange stand dieser Traum auf der Kippe, denn sie ist die Jüngste in ihrer Ballettgruppe. Alle anderen sind zwei Jahre älter und die Ballettlehrerin hält sich an die Vorgaben der Berufsgenossenschaft und erteilt erst Spitzentanzunterricht ab 12 Jahren. Als nun die Älteren vor ein paar Wochen die Spitzenschuhe anprobieren durften, war unsere Große sehr enttäuscht.

Am Freitag kam die Große dann mit einem Päckchen und freudestrahlend und überglücklich aus dem Unterricht:

Die Ballettlehrerin war der der Meinung, dass die Große sowohl körperlich als auch tänzerisch absolut in der Lage wäre, am Unterricht teilzunehmen. Deshalb hatte sie im Verband abgeklärt, dass unsere Ballettratte jetzt schon auf Spitzenschuhe tanzen darf. Einige der älteren Mädchen dürfen allerdings nicht und müssen noch auf ausgereifte Muskeln warten.

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